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Beitrag vom 02.04.2009
Juristinnenbund über die EU-Hilfen für Gründerinnen
AVIVA-Redaktion
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die EU-Beihilfenpolitik, die Unternehmensgründungen von Frauen erleichtert. Durch eine unbürokratische Vergabe von Finanzmitteln steigen die Chancen.
Nicht die großen, sondern kleinere und mittlere Unternehmen fördern!
Warum nutzt die Bundesregierung von der Europäischen Union ausdrücklich zugelassene Fördermöglichkeiten für die Gründung von kleineren und mittleren Unternehmen insbesondere durch Frauen nicht stärker? Dies ist nach Auffassung des Deutschen Juristinnenbundes (djb) gerade angesichts der momentanen Diskussion um teure staatliche Finanzspritzen an große Unternehmen nicht nachvollziehbar.
Europaweit durchgeführte statistische Erhebungen belegen erheblich höhere Hürden für Frauen, die ein Unternehmen gründen wollen, als für ihre männlichen Kollegen. Nicht nur der Zugang zu Finanzmitteln ist für sie ungleich schwieriger, auch die Work-Life-Balance ist weniger leicht zu erreichen.
Angesichts dieser Problematik erleichtert die Europäische Kommission im Wege der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO Reg. 800/2008) jetzt erstmalig eine unbürokratische Vergabe von Finanzmitteln zur Unterstützung von Unternehmensgründungen speziell an innovative Unternehmer/innen.
"Die Europäische Kommission unterstreicht damit die besondere Bedeutung von Unternehmerinnen für die Wirtschaft und insbesondere den meist innovativen Charakter von Unternehmen, die von Frauen gegründet werden", betont Jutta Wagner, Präsidentin des djb. Der djb begrüßt diese speziell auf Unternehmerinnen zugeschnittene Beihilfemöglichkeit, um Frauen bei der Unternehmensgründung zu helfen und die typischen Hindernisse so weit wie möglich auszuräumen.
Die Juristinnen fordern die Bundesregierung auf, hier rasch die Bedingungen klarzustellen, nach denen Unternehmerinnen Beihilfen für Unternehmensgründungen beantragen können, und hierfür entsprechende Beträge aus den jeweiligen Konjunkturpaketen zu reservieren. Die Bundesregierung wird auch aufgefordert, insbesondere Betreuungskosten und operative Betriebskosten entsprechend der Verordnung als beihilfefähige Kosten zuzulassen.
Weitere Infos unter:
Deutscher Juristinnenbund: www.djb.de
Informationen über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung können Sie als PDF downloaden.
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Quelle: PM/djb